
Wichtige Informationen zum Energieausweis
Wann benötigen Sie einen Energieausweis?
Energieausweis – Pflicht beim Immobilienverkauf und bei Vermietung
Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor.
Als Eigentümer müssen Sie potenziellen Käufern oder Mietern bereits bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Spätestens beim Vertragsabschluss muss dieser vollständig übergeben werden.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Sie benötigen einen Energieausweis in folgenden Fällen:
- Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung
- Bei der Vermietung von Wohn- oder Gewerbeeinheiten
- Bei der Verpachtung einer Immobilie
- Bei Neubauten
- Bei umfassenden Modernisierungen
Wann benötige ich keinen Energieausweis?
In einigen Fällen ist kein Energieausweis erforderlich:
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden
- Bei Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 m²
- Bei Abrissimmobilien
- Wenn die Immobilie ausschließlich selbst genutzt wird und nicht verkauft oder vermietet wird
Verbrauchsausweis – Was er ist und wann Sie ihn brauchen
Energieverbrauch transparent machen
Ein Verbrauchsausweis ist eine vereinfachte Form des Energieausweises und dokumentiert den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie. Er ist besonders relevant, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus in Leipzig oder Halle (Saale) verkaufen oder vermieten möchten.

Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem durchschnittlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Er spiegelt also das Nutzerverhalten wider – nicht die energetische Qualität des Gebäudes selbst. Folgende Werte sind darin enthalten:
- Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
- Effizienzklasse (A+ bis H)
- Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Baujahr und Gebäudetyp
Wann reicht ein Verbrauchsausweis aus?
- das Gebäude nach 1977 erbaut wurde und
- es mehr als 5 Wohneinheiten umfasst oder
- bereits energetisch modernisiert wurde
Tipp: Bei älteren, unsanierten Gebäuden mit weniger als 5 Einheiten ist ein Bedarfsausweis Pflicht!
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Bedarfsausweis – Energieeffizienz Ihrer Immobilie im Blick
Der Bedarfsausweis ist die umfangreichste Form des Energieausweises. Er gibt detailliert Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes – unabhängig vom bisherigen Energieverbrauch.
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Was ist ein Bedarfsausweis?
Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis basiert der Bedarfsausweis auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Er berücksichtigt Bauweise, Dämmung, Fenster, Heizung und weitere energetische Merkmale. Folgende Werte sind darin enthalten:
- Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
- Angaben zur Gebäudedämmung & Heiztechnik
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
- Baujahr und Energieträger
Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?
- das Gebäude vor 1977 gebaut wurde
- weniger als 5 Wohneinheiten vorhanden sind
- keine energetischen Modernisierungen durchgeführt wurden
Auch für Neubauten muss grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt werden.
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