SPECHT IMMOBILIEN
 IMMOBILIEN BERATUNG, BEWERTUNG & VERKAUF 
 

Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf: Was Sie in Sachsen und Sachsen-Anhalt beachten müssen

 

Was ist die Grunderwerbsteuer?


Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die in Deutschland beim Kauf von Immobilien anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis erhoben und ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch, wobei die Sätze aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 % variieren. Sachsen hat den Steuersatz 2023 auf 5,5 % angehoben, während Sachsen-Anhalt bei 5,0 % liegt.


Wann musst Du Grunderwerbsteuer zahlen?
Du musst die Grunderwerbsteuer zahlen, wenn Du ein Grundstück oder eine Immobilie kaufst. Sie wird auf den gesamten Kaufpreis berechnet, der im notariellen Kaufvertrag festgelegt ist. 


Steuerliche Vorteile durch getrennte Verträge
Ein gängiger Tipp zur Reduzierung der Steuerlast ist der getrennte Erwerb von Grundstück und Bauvertrag. Wenn Du zuerst das unbebaute Grundstück kaufst und später den Bauvertrag abschließt, kannst Du unter Umständen Grunderwerbsteuer sparen. Allerdings sind die Anforderungen streng, und es bedarf einer klaren Trennung der Verträge.


Keine Grunderwerbsteuer
In bestimmten Fällen, wie bei Schenkungen oder Erbschaften, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Auch beim Erwerb von geringfügigen Grundstücksanteilen (unter 2.500 Euro) oder bei einer Rückübertragung innerhalb von zwei Jahren kann die Steuer entfallen.


Verhältnis zu anderen Steuern
Die Grunderwerbsteuer ist unabhängig von anderen Steuern wie der Grundsteuer, die jährlich zu zahlen ist, oder der Einkommensteuer, die auf Mieteinnahmen anfallen kann.
Ein wichtiger Punkt ist, dass der Eigentümerwechsel erst im Grundbuch eingetragen werden kann, wenn die Grunderwerbsteuer vollständig gezahlt wurde. Dies macht sie zu einem zentralen Aspekt beim Immobilienkauf, der sorgfältig geplant werden sollte.


Beispiel für Sachsen:

Kaufpreis der Immobilie: 300.000 Euro
Grunderwerbsteuersatz in Sachsen: 5,5 %
Berechnung der Grunderwerbsteuer:
300.000 Euro × 5,5 % = 16.500 Euro


Beispiel für Sachsen-Anhalt:
Kaufpreis der Immobilie: 300.000 Euro
Grunderwerbsteuersatz in Sachsen-Anhalt: 5,0 %
Berechnung der Grunderwerbsteuer:
300.000 Euro × 5,0 % = 15.000 Euro


In Sachsen-Anhalt fällt die Steuer somit um 1.500 Euro geringer aus als in Sachsen bei einem gleich hohen Kaufpreis.


Eigentumsübertragung erst nach Grunderwerbsteuerzahlung


In Deutschland muss der Kauf einer Immobilie durch einen Notar oder eine Notarin beurkundet werden. Im Kaufvertrag wird festgelegt, wer die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat – üblicherweise übernimmt diese Pflicht der Käufer. Sollte dies im Vertrag nicht explizit geregelt sein, haften sowohl der Verkäufer als auch der Käufer gemeinsam für die Zahlung der Steuer gemäß § 13 Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes.


Nach der Unterzeichnung und Beurkundung des Kaufvertrags sendet der Notar diesen an das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt erstellt daraufhin den Grunderwerbsteuerbescheid, den der Käufer innerhalb eines Monats begleichen muss. Erst nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist notwendig, um die Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch vornehmen zu können.
Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist somit eine Voraussetzung dafür, dass der Eigentümerwechsel im Grundbuch vollzogen werden kann.


Fazit:

Die Grunderwerbsteuer ist ein unvermeidlicher Bestandteil des Immobilienkaufs in Deutschland, der je nach Bundesland und Kaufpreis unterschiedlich hoch ausfallen kann. Besonders in Sachsen und Sachsen-Anhalt sollten Käufer die spezifischen Steuersätze berücksichtigen und mögliche Steuerersparnisse durch getrennte Verträge und frühzeitige Planung in Betracht ziehen. Wer sich über die Details der Grunderwerbsteuer gut informiert, kann nicht nur unerwartete Kosten vermeiden, sondern auch den Eigentumsübergang reibungslos gestalten. Nutzen Sie die Gelegenheit, um durch eine kluge Vertragsgestaltung und sorgfältige Planung langfristig Steuern zu sparen.


Hinweis: Hierbei handelt es sich um keine Steuerberatung, bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater für konkrete Informationen!