RATGEBER · VERKAUF & FINANZIERUNG
Sie möchten Ihre Immobilie in Halle und Umgebung verkaufen, haben aber noch eine laufende Baufinanzierung? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es dabei ankommt, was es kostet und wie der Ablauf in der Praxis aussieht.

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Ja, Sie können Ihre Immobilie in Halle und Umgebung verkaufen, auch wenn das Darlehen noch läuft. Das ist rechtlich problemlos möglich: Wer verkaufen will, darf ein festverzinsliches Immobiliendarlehen vorzeitig kündigen (§ 490 Abs. 2 BGB, Frist drei Monate, frühestens sechs Monate nach vollständiger Auszahlung) – die Bank kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Abgelöst wird die Restschuld aus dem Kaufpreis, sobald der Notar ihn fällig stellt; die Bank gibt dafür ihre Grundschuld frei. In der Praxis läuft das in aller Regel über den Kaufpreis: Der Käufer zahlt, die Bank bekommt ihren Anteil, Sie erhalten den Differenzbetrag.
Wichtig ist zu verstehen, dass das Grundbuch der Schlüssel ist. Ihre Bank hat eine Grundschuld eingetragen – das ist ihre Sicherheit. Damit der Käufer eine lastenfreie Immobilie erhält, muss diese Grundschuld entweder gelöscht oder – wenn es zur Finanzierung des Käufers passt – von ihm bzw. seiner Bank übernommen werden. Gelöscht wird sie, sobald die Restschuld beglichen ist. Die Löschung veranlasst der Notar beim Grundbuchamt; die Kosten der Löschung tragen Sie als Verkäufer.
Wie fließt das Geld? Der Notar regelt den Geldfluss im Kaufvertrag: Bei Fälligkeit zahlt der Käufer den Ablösebetrag (Restschuld inklusive eventueller Vorfälligkeitsentschädigung) direkt an Ihre Bank und den Rest an Sie. Dieses Verfahren ist in Deutschland standardisiert und schützt alle Beteiligten.
Was müssen Sie vorab klären? Holen Sie frühzeitig eine sogenannte Ablösebescheinigung oder Restschuldauskunft bei Ihrer Bank ein. Darin steht, wie hoch die Restschuld zum gewünschten Verkaufstermin ist – und ob eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Diese Information brauchen Sie, bevor Sie einen Angebotspreis festlegen. Wer zu früh einen Preis kommuniziert, riskiert, am Ende auf Kosten sitzen zu bleiben.
Ein häufiger Fehler: Eigentümer schätzen den Wert ihrer Immobilie zu hoch ein, kalkulieren die Bankkosten nicht ein und landen am Ende mit weniger in der Hand als erwartet. Eine Wertermittlung für Ihre Immobilie in Halle ist deshalb der erste, nicht der letzte Schritt.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist oft der größte Kostenpunkt beim Verkauf mit laufendem Kredit. Sie entsteht, wenn Sie ein Darlehen vor dem Ende der Zinsbindungsfrist zurückzahlen – die Bank verliert damit die vereinbarten Zinsen und darf diesen entgangenen Gewinn in Rechnung stellen. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt von der Restschuld, dem vereinbarten Zinssatz und der noch verbleibenden Laufzeit ab.
Wie berechnet die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung? Es gibt zwei anerkannte Berechnungsmethoden: die Aktiv-Aktiv-Methode (Vergleich mit einem neuen Kredit gleicher Laufzeit) und die Aktiv-Passiv-Methode (Vergleich mit einer laufzeitgleichen Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen; BGH, Urteil vom 07.11.2000 – XI ZR 27/00). Beide Methoden sind von der Rechtsprechung anerkannt; die Bank entscheidet, welche sie anwendet, und muss ihre Berechnung nachvollziehbar offenlegen – ersparte Risiko- und Verwaltungskosten hat sie dabei abzuziehen. Die Höhe hängt stark vom Einzelfall ab: Bei hoher Restschuld, hohem Vertragszins und langer Restzinsbindung kann sie fünfstellig werden; bei gestiegenem Zinsniveau oder Darlehen aus der Niedrigzinsphase fällt sie mitunter sehr gering aus. Lassen Sie die Berechnung der Bank im Zweifel unabhängig prüfen.
Gibt es Ausnahmen? Ja. Sind seit der vollständigen Auszahlung des Darlehens zehn Jahre vergangen, können Sie mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Achtung: Haben Sie zwischenzeitlich eine neue Zinsbindung vereinbart (Prolongation), beginnen die zehn Jahre mit dieser Vereinbarung neu. Innerhalb der Zinsbindung gibt Ihnen der Verkauf der Immobilie ein außerordentliches Kündigungsrecht (§ 490 Abs. 2 BGB) – dann allerdings gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Prüfen Sie also zuerst Auszahlungsdatum und spätere Zinsvereinbarungen.
Was tun, wenn die Entschädigung zu hoch ist? Manchmal ist es sinnvoller, das Darlehen auf den Käufer zu übertragen (Schuldübernahme, §§ 414, 415 BGB). Das setzt voraus, dass die Bank dem neuen Eigentümer als Kreditnehmer zustimmt – was nicht selbstverständlich ist, aber in bestimmten Konstellationen funktioniert. Alternativ können Sie mit der Bank über eine Reduzierung verhandeln, besonders wenn das Darlehen ohnehin bald ausläuft.
Wer Scheidung oder eine Erbsituation als Hintergrund hat, findet weitere Hinweise im Ratgeber zu Immobilie bei Scheidung und Sondersituationen, wo auch der Umgang mit gemeinsamen Schulden erklärt wird.

Beim Verkauf einer belasteten Immobilie arbeiten drei Parteien zusammen: Ihre finanzierende Bank, der beurkundende Notar und – wenn Sie einen beauftragen – ein Makler. Jeder hat eine klar definierte Rolle. Wer das im Vorfeld versteht, vermeidet Verzögerungen und kostspielige Missverständnisse.
Die Bank stellt die Restschuldauskunft aus, teilt Ihnen die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung mit und gibt nach Eingang des Ablösebetrags die Grundschuld frei. Sie ist die einzige Stelle, die bestimmt, welche Summe für die Ablösung nötig ist – deshalb sollten Sie diese Auskunft so früh wie möglich einholen und schriftlich fixieren lassen.
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, koordiniert den Geldfluss und veranlasst die Grundbuchänderung. Er stellt sicher, dass die Bank ihren Ablösebetrag erhält, bevor der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen wird. Ohne diese Absicherung würde kein seriöser Käufer unterschreiben.
Der Makler übernimmt die Wertermittlung, die Vermarktung und die Kommunikation mit Kaufinteressenten – und im Idealfall auch die Abstimmung mit Bank und Notar, damit alle Fristen aufeinander abgestimmt sind. Bei einem Verkauf mit laufendem Kredit ist dieser Koordinationsaufwand höher als beim schuldenfreien Verkauf. Eine enge Begleitung zahlt sich hier besonders aus.
Gerade wenn ein Kredit abzulösen ist, zahlt sich ein strukturierter Vermarktungsprozess aus – mit vollständigen Unterlagen, klarer Preisfindung und früher Abstimmung mit Bank und Notar. So steht beim Notartermin fest, welcher Betrag an die Bank fließt und was Ihnen bleibt.

Was am Ende tatsächlich auf Ihrem Konto landet, hängt von vier Faktoren ab: Kaufpreis, Restschuld, Vorfälligkeitsentschädigung und Verkaufsnebenkosten. Das folgende Beispiel zeigt eine typische Konstellation für eine Immobilie in Halle und Umgebung – alle Zahlen sind Mustergrößen zur Orientierung.
Erzielter Kaufpreis
Der Verkaufspreis, den Käufer und Verkäufer vertraglich vereinbart haben.
Restschuld beim Darlehen
Der noch offene Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Verkaufs, den die Bank aus dem Kaufpreis erhält.
Vorfälligkeitsentschädigung
Entschädigung an die Bank für entgangene Zinsen bei vorzeitiger Ablösung (Musterrechnung; tatsächlicher Betrag aus Kreditvertrag und Restlaufzeit ermitteln).
Löschung der Grundschuld (Notar + Grundbuchamt)
Musterwert; die Kosten richten sich nach dem eingetragenen Grundschuldbetrag. Beurkundung des Kaufvertrags und Eigentumsumschreibung zahlt der Käufer – sie mindern Ihren Erlös nicht.
Maklerprovision (Verkäuferanteil, beispielhaft)
Verkäuferanteil 3,57 % inkl. MwSt. des Kaufpreises (hälftige Teilung der Gesamtprovision von 7,14 %); 280.000 € × 3,57 % = 9.996 € (Beispielwert; tatsächliche Höhe nach Vereinbarung).
Nettoerlös für den Verkäufer
Betrag, der nach Ablösung aller Verbindlichkeiten und Kosten beim Verkäufer verbleibt (280.000 € − 160.000 € − 8.500 € − 500 € − 9.996 € = 101.004 €).
Dieses Beispiel dient der Orientierung. Ihre individuelle Vorfälligkeitsentschädigung berechnet die Bank nach den Vorgaben Ihres Kreditvertrags. Je früher Sie die Restschuldauskunft einholen, desto realistischer können Sie kalkulieren.
Der Kaufpreis bestimmt, was nach Ablösung und Kosten bei Ihnen bleibt. Lassen Sie ihn realistisch einschätzen – persönlich vor Ort.
Einfamilien-, Reihen- & Mehrfamilienhaus
Bewertung starten →Eigentums- oder Penthousewohnung
Bewertung starten →Bauland, Acker- & Gartenfläche
Bewertung starten →Beim Verkauf einer belasteten Immobilie entstehen neben den üblichen Verkaufskosten zusätzliche Positionen. Die folgende Übersicht zeigt, was Sie einplanen sollten – und welche Fristen dabei eine Rolle spielen. Hinzu kommt Ihr Anteil an der Maklerprovision – bei Specht Immobilien 3,57 % inkl. MwSt. des Kaufpreises.
Restschuldauskunft der Bank
kostenfrei, 2–4 Wochen Vorlauf einplanen
Die Bank nennt den genauen Ablösebetrag zum gewünschten Termin. Diese Auskunft sollte vor jeder Preisfestlegung vorliegen.
Vorfälligkeitsentschädigung
individuell (abhängig von Restschuld, Zinssatz, Restlaufzeit)
Fällig bei vorzeitiger Ablösung innerhalb der Zinsbindung (§ 490 Abs. 2 BGB). Sind seit der vollständigen Auszahlung – oder einer späteren neuen Zinsvereinbarung – zehn Jahre vergangen, können Sie mit sechs Monaten Frist kündigen; dann fällt keine Entschädigung an (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Grundschuldlöschung (Notar + Grundbuchamt)
ca. 200–500 €
Der Notar veranlasst die Löschung nach Eingang des Ablösebetrags. Die Kosten trägt in der Regel der Verkäufer. Die Höhe richtet sich nach dem eingetragenen Grundschuldbetrag, nicht nach der Restschuld.
Spekulationssteuer
entfällt nach mehr als 10 Jahren oder bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren (§ 23 EStG)
Wer innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, versteuert den Gewinn mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz (§ 23 EStG). Ausgenommen ist, wer die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren – oder durchgehend seit dem Kauf – selbst bewohnt hat. Gesamtgewinne unter 1.000 € im Kalenderjahr bleiben steuerfrei.
Notar- und Grundbuchkosten des Kaufvertrags (Käufer)
ca. 1,5–2 % des Kaufpreises
Trägt der Käufer – ebenso die Grunderwerbsteuer (5,0 % in Sachsen-Anhalt, 5,5 % in Sachsen). Sache des Verkäufers sind nur die Kosten für die Löschung der Grundschuld.
Nicht jeder Verkauf läuft nach Schema F. Manchmal kommen persönliche Umstände hinzu, die den Umgang mit dem laufenden Kredit zusätzlich beeinflussen. Drei realistische Situationen, die wir in Halle und Umgebung regelmäßig begleiten.
Wenn beide Partner im Grundbuch und im Kreditvertrag stehen, müssen auch beide dem Verkauf zustimmen. Das gilt auch dann, wenn die Trennung nicht einvernehmlich verläuft. Die Bank bleibt an beide Kreditnehmer gebunden, bis die Restschuld abgelöst ist.
Empfehlung: Klären Sie frühzeitig, ob ein Partner aussteigen und der andere das Darlehen allein fortführen möchte oder ob beide den Verkauf wollen. Weiterführende Informationen finden Sie im Ratgeber zum Zugewinnausgleich und Haus.
Wer eine belastete Immobilie erbt, erbt auch den laufenden Kredit. Der Kreditvertrag geht automatisch auf die Erbengemeinschaft über. Ein Verkauf ist möglich, setzt aber Einigkeit aller Erben voraus. Bei einer eingetragenen Grundschuld läuft der Ablauf wie beim normalen Verkauf – die Restschuld wird aus dem Erlös beglichen.
Empfehlung: Wenn mehrere Erben beteiligt sind und keine Einigung besteht, droht im schlimmsten Fall eine Teilungsversteigerung. Wie Sie das verhindern können, zeigt der Ratgeber zur Teilungsversteigerung vermeiden.
Manchmal zwingt eine Lebenssituation – gesundheitliche Einschränkung, beruflicher Umzug, finanzielle Engpässe – zu einem schnellen Verkauf, obwohl die Zinsbindung noch weit entfernt vom Ende ist. In diesen Fällen ist die Vorfälligkeitsentschädigung oft hoch. Umso wichtiger ist es, den erzielbaren Preis realistisch zu kennen, bevor Sie der Bank gegenüberstehen.
Empfehlung: Fordern Sie die Restschuldauskunft und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung schriftlich an, noch bevor Sie den Verkauf offiziell einleiten. So behalten Sie die Kontrolle über die Kalkulation.
Der erzielbare Kaufpreis bestimmt letztlich, ob der Verkauf trotz laufendem Kredit für Sie wirtschaftlich aufgeht. In Halle und Umgebung unterscheiden sich die erzielbaren Preise je nach Lage deutlich – zentrumsnahe Lagen wie die Südliche Innenstadt oder Giebichenstein werden anders bewertet als Randlagen oder Umlandgemeinden wie Merseburg, Schkeuditz und Kabelsketal.
Gleichzeitig reagiert der Markt sensibel auf Zustand, Energieeffizienz und Lage innerhalb der Stadt. Eine Immobilie in einem gefragten Stadtteil mit aktueller Heiztechnik und gutem Grundriss erzielt deutlich mehr als ein vergleichbares Objekt in schlechterem Zustand – selbst innerhalb desselben Viertels. Das macht eine pauschale Online-Schätzung für Ihre Kalkulation ungeeignet.
Amtliche Orientierung bieten die Grundstücksmarktinformationen 2025 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt (Meldung vom 04.07.2025, Datenbasis Kaufverträge 2023–2024): Ein- und Zweifamilienhäuser wurden 2024 in Halle (Saale) im Durchschnitt für rund 2.400 Euro je Quadratmeter Wohnfläche verkauft (2023: 2.800 Euro), im Saalekreis für rund 1.340 Euro (2023: 1.425 Euro). Reihenhäuser und Doppelhaushälften lagen in Halle bei rund 2.060 Euro, Mehrfamilienhäuser bei rund 1.250 Euro je Quadratmeter Wohnfläche; für Eigentumswohnungen im Altbau (Baujahr vor 1949) wurden im Weiterverkauf 2024 in Halle rund 2.050 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gezahlt. Preise für einzelne Stadtteile weist die Meldung nicht aus – dafür braucht es die Bewertung des konkreten Objekts vor Ort. Gerade bei laufendem Kredit zeigt das: Kalkulieren Sie mit aktuellen Werten, nicht mit dem Preisniveau von vor einigen Jahren. Was Ihre Immobilie konkret erzielen kann, klärt eine persönliche Einschätzung vor Ort.
Der Wert Ihrer Immobilie hängt von Lage, Zustand, Größe und der aktuellen Nachfrage in Halle ab – nicht vom laufenden Kredit. Die Restschuld beeinflusst nur, was nach dem Verkauf bei Ihnen verbleibt, nicht den Marktwert selbst. Eine fundierte Einschätzung erhalten Sie über eine Vor-Ort-Bewertung, die Vergleichsverkäufe aus Ihrer Nachbarschaft einbezieht.
Die Bank muss formal nicht zustimmen, aber sie muss die Grundschuld freigeben – und das tut sie erst, wenn die Restschuld vollständig beglichen ist. In der Praxis koordiniert der Notar diesen Geldfluss beim Kaufpreis. Informieren Sie Ihre Bank frühzeitig und holen Sie die Restschuldauskunft schriftlich ein.
Das hängt von der Restschuld, dem vereinbarten Zinssatz und der verbleibenden Zinsbindungsdauer ab. Bei höheren Restschulden und langer Restlaufzeit kann sie mehrere Tausend Euro betragen. Lassen Sie sich den genauen Betrag von Ihrer Bank schriftlich berechnen – das ist Ihre wichtigste Kalkulationsgrundlage vor der Preisfestlegung.
Eine Schuldübernahme (§§ 414, 415 BGB) ist grundsätzlich möglich, setzt aber die Zustimmung der Bank voraus. Die Bank prüft die Bonität des Käufers und entscheidet, ob sie ihn als neuen Kreditnehmer akzeptiert. Gelingt die Übertragung, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung – das kann für beide Seiten vorteilhaft sein.
Wenn seit der vollständigen Auszahlung Ihres Darlehens zehn Jahre vergangen sind, können Sie mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Haben Sie zwischendurch eine neue Zinsbindung vereinbart, zählt deren Datum. Ebenfalls keine Entschädigung fällt an, wenn Sie zum Ende der Zinsbindung ablösen. Prüfen Sie deshalb zunächst Auszahlungsdatum und Zinsbindungsvereinbarungen in Ihrem Vertrag.
Sie benötigen Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Bauzeichnungen und – bei belasteter Immobilie – die aktuelle Restschuldauskunft Ihrer Bank. Liegt eine Eigentümergemeinschaft vor, kommen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung hinzu. Ein Makler hilft Ihnen, die vollständige Unterlagenmappe zusammenzustellen.
Der eigentliche Vermarktungsprozess dauert ähnlich lang wie bei einem schuldenfreien Objekt. Bei Specht Immobilien werden Verkäufe nach eigener Erfahrung in der Regel in 8–12 Wochen abgeschlossen – gemessen vom Vermarktungsstart bis zum Notartermin. Zusätzliche Zeit brauchen Sie für die Bankabstimmung und die Grundschuldlöschung – planen Sie dafür zwei bis vier Wochen nach dem Notartermin ein.
Wer ein Haus mit laufendem Kredit in Halle und Umgebung verkaufen möchte, steht vor einer überschaubaren, aber gut strukturierten Aufgabe: Restschuld kennen, Vorfälligkeitsentschädigung berechnen lassen, Marktwert realistisch einschätzen – und dann erst entscheiden. Wer diese Reihenfolge einhält, vermeidet böse Überraschungen beim Notartermin.
Der häufigste Fehler ist, zu früh mit einem Preis an den Markt zu gehen, der die Bankkosten nicht einrechnet. Das zweithäufigste Problem: Eigentümer, die in einer persönlichen Ausnahmesituation – Scheidung, Erbschaft, beruflicher Umzug – unter Zeitdruck geraten und keine verlässliche Kalkulationsgrundlage haben. Wenn Sie sich in einer dieser Situationen befinden, lohnt ein Blick auf den Ratgeber zum Verkaufen oder vermieten im Alter oder – bei Trennung – auf die Hinweise zur Immobilie bei Scheidung und Sondersituation.
Der erste sinnvolle Schritt bleibt in jedem Fall: Lassen Sie Ihre Immobilie realistisch bewerten – persönlich vor Ort, auf Basis echter Vergleichsverkäufe aus Halle und Umgebung. Dann wissen Sie, was Spielraum bleibt. Eine kostenlose Werteinschätzung für Ihre Immobilie können Sie direkt bei uns anfragen – unverbindlich, mit festem Ansprechpartner.
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